Schulbetrieb nach Auslaufen der Coronaverordnungen

Schulbetrieb nach Auslaufen der Coronaverordnungen

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

es gibt wichtige Änderungen ab dem 01.02.2023, die ich Ihnen hier aus einem Brief der Minsterin zusammengefasst habe. Den gesamten Brief der Ministerin erhalten Sie über schoolfox.

Die regelmäßige Ausgabe von fünf Selbsttest pro Monat entfällt. Die an den Schulen noch vorhandenen Schnelltests können an die Schülerinnen und Schüler auf Anfrage danach noch ausgegeben und verwendet werden – solange der Vorrat reicht.

Weiterhin kann freiwillig zum Eigenschutz oder zum Schutz anderer eine Maske getragen werden.

Die bisherige fünftägige Isolationspflicht fällt ersatzlos weg.

Mit der aktualisierten Coronaschutzverordnung wird positiv getesteten Personen ab dem 1, Februar 2023 dringend empfohlen, für einen Zeitraum von fünf Tagen nach Vornahme eines Selbsttests, in Innenräumen außerhalb der eigenen Wohnung, mindestens eine medizinische Maske (sog. OP-Maske) zu tragen.

Diese Empfehlung gilt nicht für Kinder vor Vollendung des sechsten Lebensjahres sowie für Personen, die aus medizinischen oder, sonstigen vergleichbaren wichtigen Gründen keine Maske tragen können. An den Schulen gelten im Übrigen die allgemeingültigen Hygieneregeln.

Es gilt weiterhin der Grundsatz: Wer krank ist, sollte nicht die Schule besuchen. Bitte schicken Sie ihr Kind nur gesund in die Schule.

Die bewährte Husten- und Nies-Etikette, regelmäßiges Händewaschen und -desinfektion sowie die aktuellen Hinweise zum Lüften gehören zu einem normalen Schulalltag, um so dazu beizutragen, dass die gesundheitlichen Risiken (insbesondere auch durch Corona) in den Schulen weiterhin möglichst gering bleiben.

Herzliche Grüße

Lavinia Brand
(Förderschulrektorin)

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