Informationen zum Unterricht nach den Osterferien – Distanzlernen und Testpflicht

Informationen zum Unterricht nach den Osterferien – Distanzlernen und Testpflicht

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

ich hoffe, Sie und Ihre Familien hatten trotz der ganzen Umstände angenehme Ostertage.

Gestern Abend erreichte uns die Schulmail, dass wir nach den Ferien zunächst wieder mit Distanzunterricht starten. Die KlassenlehrerInnen informieren Sie wie gewohnt über alle wichtigen Details der Umsetzung.

Für die Abschlussklassen gibt es ab dem 12.04.2021 Präsenzunterricht.

Hier gilt eine Testpflicht. Ihr Kind darf nur mit negativem Selbsttest am Präsenzunterricht teilnehmen.

 

Hier ein Auszug aus der Schulmail:

Distanzunterricht in der Woche nach den Osterferien

Insbesondere vor dem Hintergrund der nach dem Osterfest weiterhin unsicheren Infektionslage hat die Landesregierung entschieden, dass der Unterricht für alle Schülerinnen und Schüler der Primarstufe sowie der weiterführenden Schulen ab Montag, den 12. April 2021, eine Woche lang ausschließlich als Distanzunterricht stattfinden wird.

Präsenzunterricht für alle Abschlussklassen

Ausgenommen hiervon bleiben ausdrücklich alle Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen, die sich weiterhin auch im Präsenzunterricht auf ihre Prüfungen vorbereiten können.

Schützen, Impfen und Testen

Die Durchführung von Präsenzunterricht erfordert weiterhin die Beachtung der strengen Vorgaben zur Hygiene und zum Infektionsschutz, die in den Schulen zur Umsetzung kommen

Parallel zum Impfen der LehrerInnen wird es ab der kommenden Woche eine grundsätzliche Testpflicht mit wöchentlich zweimaligen Tests für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und weiteres Personal an den Schulen geben. 

Der Besuch der Schule wird damit an die Voraussetzung geknüpft, an wöchentlich zwei Coronaselbsttests teilgenommen zu haben und ein negatives Testergebnis vorweisen zu können.

Die Pflicht zur Durchführung der Selbsttests wird für die Schülerinnen und Schüler in der Schule erfüllt. Alternativ ist möglich, die negative Testung durch eine Teststelle nachzuweisen (Bürgertest), die höchstens 48 Stunden zurückliegt. Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht nicht nachkommen, können nicht am Präsenzunterricht teilnehmen.

Pädagogische Betreuung

Für Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 6 wird ab dem 12. April 2021 eine pädagogische Betreuung ermöglicht.

Alle Schulen der Primarstufe sowie der weiterführenden allgemeinbildenden Schulen bieten daher ab dem 12. April 2021 auf Antrag der Eltern ein Betreuungsangebot für diejenigen Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 6 an, die zuhause nicht angemessen betreut werden können. Bei dem Verdacht einer Kindeswohlgefährdung kann hier auch das Jugendamt initiativ werden.

Ein Antragsformular für die Betreuung finden Sie hier.

Die gesamte Schulmail finden Sie hier zum Nachlesen.

Wir informieren Sie natürlich, sobald wir wissen, wie es ab dem 19.04.2021 weitergeht.

Ich wünsche Ihnen alles Gute,

herzliche Grüße

Lavinia Brand
(Schulleiterin)

 

 

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